Begleiteter Umgang (BU)

Bei Trennung und Scheidung: Eltern bleiben Eltern

 

 

Sandra Otte-Siebe

 

Telefon:  0228 / 766 04-25

Mobil: 0179 1241269

sandra.otte-siebe@kinderschutzbund-bonn.de

 

 

Désirée Ockenfels

Fachkraft Begleiteter Umgang

Telefon:  0228 / 766 04-13

Mobil: 0175 3329309

desiree.ockenfels@kinderschutzbund-bonn.de

 

Christina Kottmann

Kindheitspädagogik BA

Telefon:  0228 / 766 04-24

Mobil: 0170 33 68 605

christina.kottmann@kinderschutzbund-bonn.de

 

Kinder geraten bei Trennungs- und Scheidungssituationen schnell in das Konfliktfeld der Erwachsenen. Der Streit zwischen den Eltern artet dabei nicht selten in Bedrohungen, Übergriffe und Gewalt aus. Diesen Konflikten sind die Kinder zumeist schutzlos ausgeliefert. Hinzu kommt, dass ihre Ängste und ihre Zerrissenheit von den Eltern dann nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden können. Mitunter sind beide Partner auch nicht in der Lage, einen unbelasteten Umgangskontakt zwischen dem Kind und dem getrenntlebenden Elternteil zu ermöglichen. So führt Gewalt während der Beziehung oft dazu, dass ein Elternteil dem anderen nicht mehr genügend Vertrauen entgegenbringen kann, um ihm die Kinder ohne Aufsicht zu überlassen. Auch andere Gründe, wie der Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Suchtprobleme bei dem getrenntlebenden Elternteil, können eine Veranlassung für einen Begleiteten Umgang sein.
Begleitet von einer neutralen Person und in einem neutralen Raum (im Kinderschutzbund oder außerhalb der Räumlichkeiten) begegnen sich die Kinder und der Elternteil, bei dem sie nicht leben. Diese Rahmenbedingungen sind notwendig, damit das Kind ohne Risiko gebracht werden kann und ihm der Kontakt zum anderen Elternteil regelmäßig ermöglicht wird. Seit 1998 besteht dieses Angebot auch im Ortsverband Bonn.
Zugang zum Begleiteten Umgang erhalten Familien über das Jugendamt (Fachdienst für Familien- und Erziehungshilfe) oder über das Familiengericht. Wünschenswert wäre, dass sich mit Hilfe des Begleiteten Umgangs Streitigkeiten hinsichtlich des Umgangs verringern lassen, so dass eine gerichtliche Entscheidung nicht notwendig wird.

Eine große Herausforderung innerhalb des BU-Projektes ist seit längerem die Zunahme von hochstrittigen Elternpaaren, von Eltern mit psychischen Erkrankungen und von interkulturellen Aspekten, die im BU zu berücksichtigen sind. Diese Aspekte nahm der Ortsverband zum Anlass, um in Kooperation mit dem Bonner Amt für Kinder, Jugend und Familie ein neues BU-Konzept zu entwickeln. Dieses Konzept kommt seit dem 01.05.2018 zum Einsatz, und es findet ein verstärkter, flexibler und an den neuen Bedarfen orientierter Begleiteter Umgang statt. Die Projektleitung wird durch Honorarfachkräfte unterstützt.

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