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Begleiteter Umgang nach Trennung und Scheidung

Warum Begleiteter Umgang für Kinder wichtig ist

Kinder im Spannungsfeld von Trennung und Konflikt

Trennungen und Scheidungen bringen für Kinder oft erhebliche Belastungen mit sich. In vielen Fällen geraten sie unbeabsichtigt in das Konfliktfeld der Eltern. Streitigkeiten eskalieren mitunter bis hin zu verbalen oder körperlichen Übergriffen. Kinder sind solchen Situationen häufig schutzlos ausgeliefert – ihre Ängste, Sorgen und ihre innere Zerrissenheit bleiben dabei oft unbeachtet.

Wenn ein unbelasteter Kontakt nicht möglich ist

In hochstrittigen Familiensituationen sind Elternteile oft nicht in der Lage, einen ungestörten und kindgerechten Umgangskontakt zu ermöglichen. Häufig fehlt das Vertrauen, das notwendig wäre, um dem getrenntlebenden Elternteil das Kind ohne Aufsicht zu überlassen – besonders dann, wenn in der Beziehung Gewalt eine Rolle spielte.

Darüber hinaus gibt es weitere Gründe, die einen begleiteten Umgang erforderlich machen können:

  • der Verdacht auf sexuellen Missbrauch,
  • bestehende Suchtproblematiken,
  • oder psychische Erkrankungen eines Elternteils.
Ein sicherer Rahmen für den Kontakt

Beim Begleiteten Umgang finden die Treffen zwischen dem Kind und dem getrenntlebenden Elternteil in einem geschützten, neutralen Umfeld statt – etwa in den Räumen des Kinderschutzbundes Bonn. Eine fachlich geschulte, neutrale Begleitperson sorgt dafür, dass der Kontakt sicher und kindgerecht verläuft.

Ziel ist es, dem Kind regelmäßige Kontakte zum anderen Elternteil zu ermöglichen – ohne es dabei weiteren Belastungen auszusetzen.

Langfristige Perspektive

Der Begleitete Umgang dient nicht nur dem Schutz des Kindes, sondern auch der Stabilisierung familiärer Beziehungen. Langfristig ist es Ziel der Maßnahme, tragfähige Umgangsvereinbarungen zu entwickeln, die den Bedürfnissen des Kindes gerecht werden und eine eigenverantwortliche Durchführung der Umgangskontakte ermöglichen.

Ablauf und Rahmenbedingungen des Begleiteten Umgangs

Vorbereitung der Familien

Bevor Begleitete Umgangskontakte beginnen, finden vorbereitende Einzelgespräche mit beiden Elternteilen sowie – je nach Alter – auch mit dem Kind statt. In vielen Fällen ist das Verhältnis zwischen den Eltern stark belastet, sodass anfangs keine gemeinsamen Gespräche möglich sind. Eine sorgfältige Vorbereitungsphase ist daher notwendig, um Vertrauen aufzubauen und die Grundlage für einen gelingenden Umgang zu schaffen.

Einige Kinder benötigen mehrere Vorbereitungstreffen, um sich auf den Kontakt mit dem getrenntlebenden Elternteil einlassen zu können. Gründe dafür sind unter anderem:

  • starke Loyalitätskonflikte,
  • eine enge Bindung zum betreuenden Elternteil,
  • oder belastende Erfahrungen in der Vergangenheit.
Kindgerechte Räume im Kinderschutzbund Bonn

Für die Durchführung der Umgangskontakte stehen im Kinderschutzbund Bonn vier kindgerecht ausgestattete Spielzimmer zur Verfügung:

  • Drei Räume sind auf Kinder ab dem dritten Lebensjahr ausgerichtet.
  • Ein Raum eignet sich besonders für Säuglinge und Kleinkinder.

Diese Umgebung schafft eine sichere und altersgerechte Atmosphäre für die Begegnung zwischen Kind und Elternteil.

Sicherheitsvorkehrungen bei erhöhtem Schutzbedarf

In Fällen mit besonderem Risiko – etwa bei Entführungsgefahr oder massiver familiärer Gewalt – finden die Umgangskontakte ausschließlich in den Räumen des Kinderschutzbundes statt. Diese werden in solchen Fällen stets von zwei Fachkräften begleitet.

Dauer und Verlauf der Maßnahme
  • Regelumfang: Die Maßnahme umfasst in der Regel zehn Begleitete Umgangskontakte.
  • Zwischengespräch: Nach fünf Terminen findet ein Gespräch mit beiden Eltern statt, sofern dies möglich ist.
  • Verlängerung: Auf Wunsch der Eltern und mit Zustimmung des zuständigen Jugendhilfeträgers kann die Maßnahme um bis zu fünf weitere Kontakte verlängert werden.
Stabilisierung und Verselbständigung

Nach ausreichender Stabilisierung ist es möglich, Umgangskontakte auch außerhalb der Einrichtung zu begleiten – zum Beispiel bei Spaziergängen oder Spielplatzbesuchen. In der darauffolgenden Phase der Verselbständigung ist die Fachkraft nur noch bei der Übergabe des Kindes anwesend.

Zur weiteren Unterstützung können begleitete Übergaben über einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten erfolgen. Ziel ist es, die familiäre Situation zu stabilisieren und die Interaktion zwischen beiden Elternteilen zu fördern.

Begleitende Elterngespräche – Unterstützung auf dem Weg zur eigenständigen Umgangsregelung

Reflexion und Orientierung für Eltern

Während der Begleiteten Umgangskontakte finden regelmäßig flankierende Elterngespräche statt. Ziel dieser Gespräche ist es, gemeinsam mit den Eltern Zwischenschritte zu reflektieren und herauszuarbeiten, was sie benötigen, um sich auf eine einvernehmliche Umgangsregelung einzulassen. Diese soll – nach Abschluss der Maßnahme – eigenverantwortlich und ohne Begleitung umgesetzt werden können.

Ergänzende Beratung bei Bedarf

In einigen Fällen nehmen Eltern zusätzlich gemeinsame Beratungsgespräche bei einer öffentlichen Beratungsstelle in Bonn wahr. Dort können konflikthafte Themen in einem geschützten Rahmen bearbeitet und das kommunikative Miteinander verbessert werden. Diese begleitenden Beratungsangebote können einen wichtigen Beitrag zur langfristigen Entlastung und Stabilisierung der Familiensituation leisten.

Einbindung des Fachdienstes

Wenn erforderlich und möglich, nimmt die zuständige Fachkraft des Jugendhilfeträgers (Fachdienst für Familien- und Erziehungshilfen) an den zentralen Gesprächen teil.

Die Rolle der Fachkräfte im Begleiteten Umgang

Begleitung mit Fingerspitzengefühl

Die Aufgaben der Umgangsbegleitung richten sich stets nach dem individuellen Bedarf der Familie. Grundsätzlich hält sich die Fachkraft im Hintergrund, um einen möglichst natürlichen und ungestörten Kontakt zwischen Kind und Elternteil zu ermöglichen.

Eine aktivere Rolle nimmt die Begleitperson insbesondere dann ein, wenn:

  • es sich um die ersten Kontakte nach längerer Zeit handelt,
  • ein Elternteil und das Kind sich neu kennenlernen,
  • oder Unsicherheiten auf beiden Seiten bestehen.

In diesen Fällen schafft die Fachkraft Orientierung, sorgt für Sicherheit und begleitet behutsam den Aufbau der Beziehung.

Sicherheit und Rahmenbedingungen

Die Fachkräfte achten auf die Einhaltung der Regeln des Begleiteten Umgangs – orientiert an den „Deutschen Standards für den Begleiteten Umgang“. Gleichzeitig ist es ihr Ziel, eine vertrauensvolle, möglichst spannungsfreie Atmosphäre für das Kind zu schaffen.

In besonders belasteten Familiensituationen – etwa bei:

  • gerichtlichen Näherungsverboten,
  • massiven Konflikten zwischen den Eltern,
  • oder bestehenden Kontaktverweigerungen –
    wird durch organisatorische Maßnahmen wie zeitversetztes Eintreffen sichergestellt, dass sich die Eltern nicht begegnen.
Beratungsarbeit als zentraler Bestandteil

Begleiteter Umgang umfasst mehr als die reine Anwesenheit bei den Treffen. Ein wesentlicher Teil der Arbeit besteht in der beratungsgestützten Unterstützung der Eltern. Ziel ist es, sie trotz bestehender Konflikte, belastender Vorgeschichte oder auch vorausgegangener Gewalt dazu zu motivieren, im Sinne des Kindes eine tragfähige Umgangsregelung zu entwickeln.

Die zunehmende Zahl an Familien mit psychischen Belastungen, die wachsende Konflikthäufigkeit und abnehmende Kooperationsbereitschaft machen diese beratende Funktion immer bedeutsamer.

Qualitätssicherung im Team

Um die hohe fachliche Qualität zu sichern, reflektieren die Fachkräfte ihre Arbeit regelmäßig in:

  • Supervisionen,
  • kollegialen Teambesprechungen,
  • sowie internen und externen Fortbildungen.

Die Teilnahme an Fachtagungen und kontinuierliche Weiterbildung gehören ebenfalls zum festen Bestandteil der professionellen Qualitätssicherung beim Kinderschutzbund Bonn.

Zugang zum Begleiteten Umgang

Familien erhalten Zugang zum Begleiteten Umgang in der Regel über das zuständige Jugendamt – konkret über den Fachdienst für Familien- und Erziehungshilfen – oder auf Anordnung des Familiengerichts.

Wünschenswert ist, dass durch die Begleitung und Beratung im Rahmen der Maßnahme bestehende Konflikte reduziert werden können, sodass langfristig eine einvernehmliche Umgangsregelung entsteht – möglichst ohne eine gerichtliche Entscheidung treffen zu müssen.

Das Team des Begleiteten Umgangs (BU)

Sandra Otte-Siebe (Leitung)
Elisabeth Dittler
Kontaktaufnahme/Fragen unter:

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