Begleiteter Umgang nach Trennung und Scheidung
Auch nach einer schmerzhaften Trennung bleiben Sie als Ex-Partner*in Eltern Ihrer gemeinsamen Kinder!
Kinder geraten bei Trennungs- und Scheidungssituationen schnell in das Konfliktfeld der Erwachsenen. Der Streit zwischen den Eltern artet dabei nicht selten in Bedrohungen, Übergriffe und Gewalt aus.
Diesen Konflikten sind die Kinder zumeist schutzlos ausgeliefert. Hinzu kommt, dass ihre Ängste und ihre Zerrissenheit von den Eltern dann nicht mehr ausreichend wahrgenommen werden können.
Mitunter sind beide Partner auch nicht in der Lage, einen unbelasteten Umgangskontakt zwischen dem Kind und dem getrenntlebenden Elternteil zu ermöglichen.
So führt Gewalt während der Beziehung oft dazu, dass ein Elternteil dem anderen nicht mehr genügend Vertrauen entgegenbringen kann, um ihm die Kinder ohne Aufsicht zu überlassen.
Auch andere Gründe, wie der Verdacht auf sexuellen Missbrauch oder Suchtprobleme bei dem getrenntlebenden Elternteil, können eine Veranlassung für einen Begleiteten Umgang sein.
Wir unterstützen Sie dabei, ihren Blick auf die Kinder zu richten und gemeinsam tragfähige Umgangsvereinbarungen zu verabreden.
Begleitet von einer neutralen Person und in einem neutralen Raum (im Kinderschutzbund oder außerhalb der Räumlichkeiten) begegnen sich die Kinder und der Elternteil, bei dem sie nicht leben. Diese Rahmenbedingungen sind notwendig, damit das Kind ohne Risiko gebracht werden kann und ihm der Kontakt zum anderen Elternteil regelmäßig ermöglicht wird.
Die Ziele
Unterstützung
Stabilisierung
Verselbstständigung
Ablauf des Begleiteten Umgangs
Vor Beginn der Begleiteten Umgänge selbst führt die zuständige Fachkraft Einzelgespräche mit den beteiligten Eltern und, je nach Alter, den Kindern durch. Das angespannte Verhältnis der Eltern untereinander macht konstruktive Gespräche anfangs kaum möglich, so dass eine ausführliche Vorbereitungsphase notwendig ist, um das relevante Vertrauensverhältnis aufzubauen. Eine sorgfältige und umfassende Vorbereitung der Familien stellt dabei eine wichtige Grundlage für die Einleitung der Umgangskontakte dar. Inzwischen brauchen einige der Kinder aus unterschiedlichen Gründen mehrere Vorbereitungstreff en, um sich auf Umgangskontakte mit dem umgangsberechtigten Elternteil einlassen zu können. Gründe dafür sind beispielsweise zum Teil massive Loyalitätskonflikte oder eine sehr enge Bindung zwischen Kind und umgangsgewährendem Elternteil.
Der Kinderschutzbund Bonn stellt 4 kindgerecht ausgestattete Spielzimmer zur Verfügung, in denen Umgangskontakte zwischen dem Kind und seinem Umgangsberechtigten stattfinden können. Durch die unterschiedliche Ausstattung der Räume sind drei der Spielzimmer auf Kinder ab dem dritten Lebensjahr ausgerichtet, das dritte Zimmer eignet sich verstärkt für Babys und Kleinstkinder.
In Fällen von Entführungsgefahr oder massiver familiärer Gewalt finden die Kontakte aus Sicherheitsgründen ausschließlich in den Räumen des Kinderschutzbund statt und werden von zwei Fachkräften begleitet. Die Maßnahme umfasst in der Regel 10 Umgangskontakte. Nach der Hälfte erfolgt ein Zwischengespräch mit den Eltern, wenn möglich gemeinsam. Bei Bedarf und auf Wunsch der Eltern kann mit Zustimmung des Fachdienstes für Familien- und Erziehungshilfe zur Stabilisierung die Maßnahme in der Regel um fünf Kontakte verlängert werden.
Nach einer ausreichenden Zeit der Stabilisierung ist es ergänzend möglich, dass die Fachkräfte die Kontakte außerhalb der Räume des Kinderschutzbund Bonn begleiten (z.B. Spielplatzbesuche, Spaziergänge). In der Phase der Verselbständigung ist die Fachkraft lediglich bei der Übergabe des Kindes anwesend. Für eine Stabilisierung und Anpassung an familiäre Gegebenheiten und um die Interaktionsfähigkeiten beider Eltern zu unterstützen, können Begleitete Übergaben bei Bedarf über einen Zeitraum von zwei bis sechs Monaten stattfinden.
Elterngespräche
Die flankierenden Elterngespräche dienen dem Zweck, mit den Eltern Zwischenschritte zu reflektieren und gemeinsam auszuloten, was diese benötigen, um sich auf eine einvernehmliche Umgangsregelung einzulassen, die sie nach Beendigung der Maßnahme eigenständig umsetzen. In einigen Fällen nahmen Eltern ergänzend gemeinsame Beratungsgespräche bei einer öffentlichen Beratungsstelle in Bonn wahr, um konflikthaften Themen dort einen passenden Rahmen zu geben und ihr Kommunikationsverhalten miteinander zu verbessern. Bei Bedarf, und wenn möglich, nimmt der:die zuständige Mitarbeiter:in des Fachdienstes für Familien- und Erziehungshilfen an den Erstgesprächen, Bilanzgesprächen und Abschlussgesprächen teil.
Rolle und Aufgabe der Umgangsbegleitung
Die Rolle der Umgangsbegleitung hängt stark vom Einzelfall ab. In der Regel hält sich die Begleitperson im Hintergrund, um einen so natürlichen Kontakt wie möglich zwischen Kind und Elternteil zu ermöglichen. Eine aktive Rolle der Begleitung ist vor allem bei den ersten Umgangskontakten notwendig, wenn sich der Elternteil und das Kind neu kennenlernen oder eine Zeitlang nicht gesehen haben. Darüber hinaus achtet die Begleitung auf die Einhaltung der Regeln und Rahmenbedingungen des Begleiteten Umgangs (Deutsche Standards für den Begleiteten Umgang) und versucht eine möglichst vertrauensvolle und spannungsfreie Atmosphäre für das Kind zu schaffen. Beim Vorliegen von Näherungsverboten, Kontaktverweigerung der Eltern zueinander zu Beginn der Maßnahme oder sehr spannungsgeladenen Beziehungen der Eltern auch im fortlaufenden Prozess achtet die Fachkraft darauf, dass die Eltern sich nicht begegnen, indem die Eltern zeitversetzt eintreffen. Parallel zur Begleitung des Umgangs erfordert das Ziel der Maßnahme, die Eltern beim Erarbeiten einer einvernehmlichen Umgangsregelung zu unterstützen, einen hohen Beratungsanteil, in dem die Eltern trotz oft erheblicher Konflikte und vorausgegangener Gewalt motiviert und unterstützt werden, im besten Interesse für das gemeinsame Kind zu handeln. Neben der reinen Umgangsbegleitung macht der Beratungsanteil einen zunehmenden Teil der Arbeit aus. Die seit mehreren Jahren zu beobachtende abnehmende Kooperationsbereitschaft und eine zunehmende Gewaltbereitschaft unter den Eltern sowie die stetige Zunahme von Familien mit psychisch beeinträchtigten Elternteilen machen den Einsatz fachlich gut und komplex ausgebildeter Fachkräfte unabdingbar. Das Team der Umgangsbegleitung reflektiert seine Tätigkeit in Supervisionssitzungen und Teambesprechungen. Regelmäßige Fortbildungen im Kinderschutzbund und extern sowie die Teilnahme an Fachtagungen tragen ebenfalls zur Qualitätssicherung bei.
Zugang zum Begleiteten Umgang erhalten Familien über das Jugendamt (Fachdienst für Familien- und Erziehungshilfe) oder über das Familiengericht. Wünschenswert wäre, dass sich mit Hilfe des Begleiteten Umgangs Streitigkeiten hinsichtlich des Umgangs verringern lassen, so dass eine gerichtliche Entscheidung nicht notwendig wird.
Das Team des Begleiteten Umgangs (BU):
Leitung, Sozialpädagogische Fachkraft
E-Mail: Sandra Otte-Siebe
Telefon: 0228 – 766 04 25
Mobil: 0179 – 124 12 69
Sozialpädagogische Fachkraft
E-Mail: Elisabeth Dittler
Telefon: 0228 – 766 04 26
Mobil: 0151-540 068 52