Informationen für Fachkräfte
Sie arbeiten beruflich mit Kindern und Jugendlichen und vermuten Gewalt oder Vernachlässigung? Haben Sie einen Schutzauftrag gegenüber Kindern und Jugendlichen?
Dann nutzen Sie Ihr Recht auf eine Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft (kurz: InsoFa).
Fachberatung gem. §§ 8b SGB VIII & 4 KKG
Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft für Kinderschutz (InsoFa). Dieser Anspruch schließt auch Berufsgeheimnisträger*innen mit ein.
Die Beratungen erfolgen pseudonymisiert, vertraulich und kostenfrei.
Unser Beratungsteam ist Teil des Bonner Netzwerks Kinderschutz und besteht aus mehreren, zertifizierten Kinder- und Jugendschutzfachkräften.
Das Beratungsteam
► berät Sie bei der Gefährdungseinschätzung,
► hilft Ihnen auch in komplexen Fällen, Ihre Beobachtungen und Gedanken zu sortieren,
► entlastet Sie bei großem Handlungsdruck, emotionaler Verstrickung oder Uneinigkeit im Team,
► berät Sie bei der Vorbereitung von Elterngesprächen und der Beteiligung des Kindes oder des Jugendlichen,
► kennt sich mit Hilfen vor Ort aus
► und trägt insbesondere auch den spezifischen Schutzbedürfnissen von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen Rechnung.
Unsere Beratungszeiten sind montags bis freitags von 9 Uhr bis 15 Uhr. Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir uns während dieser Zeiten auch gerade in Beratungen befinden können.
Sie können entweder telefonisch oder per E-Mail Kontakt zum Beratungsteam aufnehmen, um einen zeitnahen Termin für ein Beratungsgespräch zu vereinbaren. Wir beraten i.d.R. nach vorheriger Terminvereinbarung persönlich oder online.
Unser Beratungsteam:


0228 – 766 04 -35/-36

Sie möchten gewichtige Anhaltspunkte für eine akute Kindeswohlgefährdung mitteilen?
Bitte wenden Sie sich an den Fachdienst Kinderschutz: 0228 775525
Bei akuten, möglicherweise sogar lebensbedrohlichen Notfällen ziehen Sie bitte Feuerwehr/Rettungsdienst (112) oder
die Polizei (110) hinzu.
Kooperationen im Netzwerk Kinderschutz Bonn
💡 Schon gewusst? 💡
Für bestimmte Berufsgruppen besteht bei der Gefährdungseinschätzung sogar die Pflicht eine InsoFa hinzuziehen. Diese Leistungserbringer i.S.d. achten Sozialgesetzbuchs müssen gem. § 8a SGB VIII bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung eine Gefährdungseinschätzung vornehmen und zu dieser eine insoweit erfahrene Fachkraft im Kinderschutz hinzuziehen.
Im Sinne einer Verantwortungsgemeinschaft und des kooperativen Kinderschutzes sollen sich die Bonner Leistungserbringenden gegenseitig beratend zur Seite stehen.
Sie haben keine eigene InsoFa? Gerne können Sie eine Kooperationsvereinbarung mit dem Kinderschutzbund – Ortsverband Bonn e.V. treffen. Senden Sie uns Ihre Anfrager per Mail an: oder telefonisch unter: 0228 – 766 04 – 0
Das Netzwerk Kinderschutz Bonn
Gemäß § 9 NRWLKiSchG sind die Jugendämter dazu verpflichtet, Netzwerke zur interdisziplinären Zusammenarbeit bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung zu bilden. Diese „Netzwerke Kinderschutz“ sollen die Rahmenbedingungen für eine effektive und schnelle Zusammenarbeit bei möglicher Kindeswohlgefährdung sicherstellen.
Seit 2018 wird das Netzwerk Kinderschutz durch den Kinderschutzbund der Stadt Bonn koordiniert. Im Dialog mit der Koordinierungsstelle Kinderschutz der Bundesstadt Bonn finden regelmäßige fachliche Austausche und Netzwerktreffen statt.

Schulungen

Auf Anfrage von Bonner Einrichtungen führen wir gerne Fortbildungs- oder Informationsveranstaltungen zu Themen des Kinderschutzes sowie zu weiteren Themen im Bereich Ihrer Arbeit durch.
Die Angebote sind kostenpflichtig. Zeit, Ort, Umfang und Kosten werden jeweils nach Absprache festgelegt. In den Räumlichkeiten des Kinderschutzbundes steht ein großer Gruppenraum zur Verfügung. Gerne schulen wir Sie aber auch bei Ihnen in der Einrichtung.
Weiterbildung
Sie sind auf der Suche nach einer qualifizierten Weiterbildung zur Fachkraft gemäß § 8a, 8b SGB VIII und § 4 KKG (Kinderschutzfachkraft)? Dann schauen Sie hier: Weiterbildung