Kinderrechte-Koffer Bonn
Der Kinderrechte-Koffer ist fertig!
Worum geht es? Im Kinderrechtekoffer sind Materialien, die Kitas, weiterführende Schulen und alle Träger der Jugendarbeit nutzen können, um Angebote zu den Kinder- und Jugendrechten durchzuführen. Die Materialien werden kostenlos verliehen.
Was ist das Ziel? Kinder- und Jugendliche in Bonn sollen ihre Rechte kennen und verstehen, wie diese sie im Alltag stärken können.
Wer ist dabei? Der Kinder- und Jugendring Bonn und der Kinderschutzbund Bonn haben die Materialien erarbeitet. Mit dabei waren im fachlichen Beirat die Stadt Bonn, die Kinder- und Jugendbeauftragte der Stadt Bonn, die Koordinationsstelle Kinderfreundliche Kommune, die Bürgerstiftung Bonn, die Hochschulgruppe der UNICEF in Bonn sowie pädagogische Leitungen von Kita, Schulen und offener Jugendarbeit.
Sie haben Fragen dazu oder möchten den Kinderrechte-Koffer ausleihen? Dann senden Sie eine E-Mail an:
Ergänzend dazu bieten wir Schulungen an, in denen der Kinderrechte-Koffer vorgestellt wird und Sie Anregungen für den praktischen Einsatz in Ihrer Einrichtung erhalten. Hier geht es zu den Schulungen: Kinderrechte Koffer
Kinderrechte sind grundlegende Rechte, die jedem Kind zustehen, unabhängig von Herkunft, Geschlecht oder sozialem Status. Sie sind darauf ausgelegt, das Wohl und die Entwicklung von Kindern zu fördern und zu schützen. Die UNKinderrechtskonvention (UN-KRK) bildet das zentrale internationale Dokument, das die Rechte von Kindern definiert und schützt.
Entstehung der UN-Kinderrechtskonvention
Die UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) wurde am 20. November 1989 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in New York verabschiedet. Sie ist das Ergebnis jahrelanger internationaler Bemühungen, die Rechte von Kindern zu stärken und zu schützen. Die UN-KRK sind Meilenstein in der internationalen Zusammenarbeit zum Schutz der Rechte von Kindern und hat das Ziel, sicherzustellen, dass alle Kinder, unabhängig von ihrem Hintergrund, die gleichen Chancen und Rechte erhalten. In Deutschland wurde die Konvention 1992 ratifiziert. Das bedeutet, dass die Bundesregierung sich verpflichtet hat, die in der Konvention festgelegten Rechte zu achten, zu schützen und aktiv umzusetzen.
Die Konvention umfasst 54 Artikel, die verschiedene Aspekte des Lebens von Kindern abdecken. Um die wichtigsten Rechte hervorzuheben, werden im Folgen zehn zentralen Rechte vorgestellt, die für das Wohl und die Entwicklung von Kindern von entscheidender Bedeutung sind:










- Gleichheit
- Alle Kinder haben die gleichen Rechte. Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Aussehen oder anderen Merkmalen benachteiligt werden. Jedes Kind soll die gleichen Chancen erhalten, um sich zu entfalten.
- Gesundheit
- Kinder haben das Recht auf ein gesundes Leben. Sie benötigen eine sichere und geborgene Umgebung, in der sie vor Not und Gefahren geschützt sind. Zugang zu medizinischer Versorgung und gesunder Ernährung ist gleichermaßen von großer Bedeutung.
- Bildung
- Jedes Kind hat das Recht auf Bildung. Dies umfasst nicht nur den Zugang zu Schulen, sondern auch die Möglichkeit, eine Ausbildung zu erhalten, die auf die individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des Kindes abgestimmt ist. Bildung ist der Schlüssel zu einer besseren Zukunft.
- Information, freie Meinungsäußerung und Beteiligung
- Kinder dürfen sich Informationen beschaffen und ihre Meinungen äußern. Es ist wichtig, dass sie in Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, einbezogen werden und ihre Stimmen Gehör finden.
- Freizeit, Spiel und Erholung
- Kinder benötigen Zeit zum Spielen und Erholen, da dies für ihre körperliche und geistige Entwicklung unerlässlich ist. Die Umgebung von Kindern muss entsprechende Möglichkeiten aufweisen.
- Elterliche Fürsorge
- Eltern haben die Pflicht, sich um ihre Kinder zu kümmern. Jedes Kind wiederum hat das Recht, mit seiner Familie aufzuwachsen. Wenn dies nicht möglich ist, sollten Pflegeeltern oder andere geeignete Betreuungspersonen für das Kind sorgen, um eine liebevolle und unterstützende Umgebung zu gewährleisten.
- Gewaltfreie Erziehung und Schutz vor Ausbeutung und Gewalt
- Kinder dürfen nicht mit Gewalt erzogen werden. Sie haben das Recht auf Schutz vor Missbrauch, Ausbeutung und jeglicher Form von Gewalt. Eine gewaltfreie Erziehung ist entscheidend für die gesunde Entwicklung eines Kindes.
- Recht auf angemessene Lebensbedingungen
- Jedes Kind sollte Zugang zu angemessenen Lebensbedingungen haben, die eine gesunde körperliche und geistige Entwicklung ermöglichen. Dazu gehören ausreichende Ernährung, Unterkunft und ein sicheres Umfeld.
- Schutz im Krieg und auf der Flucht
- Kinder, die in Kriegsgebieten leben oder auf der Flucht sind, benötigen besonderen Schutz. Ihre Sicherheit und ihr Wohl müssen in Krisensituationen oberste Priorität haben.
- Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung
- Kinder mit Behinderungen haben das Recht auf besondere Unterstützung und Förderung, damit sie aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen können.
Aktuelle Rechtslage in Deutschland
In Deutschland sind die Kinderrechte in verschiedenen Gesetzen verankert. Die UNKinderrechtskonvention wurde in der BRD 1992 ratifiziert und hat seitdem denselben Stellenwert wie ein Bundesgesetz.
Ein zentrales Gesetz ist das Bundeskinderschutzgesetz, das 2012 in Kraft trat und darauf abzielt, Kinder vor Gewalt und Missbrauch zu schützen. Es fördert die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Institutionen, die mit Kindern arbeiten, und stärkt die Rechte von Kindern in Verfahren, die sie betreffen.
Ein weiteres Zentrales Gesetz ist das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII).
In Nordrhein-Westfalen gibt es das Gesetz zum Schutz des Kindeswohls und zur Weiterentwicklung und Verbesserung des Schutzes von Kindern und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen (Landeskinderschutzgesetz NRW), welches 2022 in Kraft trat. Es ergänzt die bundesweiten Regelungen und legt besonderen Wert auf die frühzeitige Erkennung von Gefährdungen und die Stärkung der Rechte von Kindern und Jugendlichen. Die Berücksichtigung der Kinderrechte zieht sich hierbei als „roter Faden“ durch das Landeskinderschutzgesetz. „Kinderschutz“ ist in diesem Zusammenhang somit „kinderrechtebasierter Kinderschutz“ zu verstehen.
Kinderrechtebasierter Kinderschutz
Die Begriffe Kindeswohl, Kindeswohlgefährdung und Kinderschutz sind zentrale Konzepte im deutschen Kinder- und Jugendhilferecht und werden durch verschiedene gesetzliche Regelungen, insbesondere im SGB VIII (Sozialgesetzbuch) und im KKG (Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz), definiert.
Kindeswohl bezieht sich auf das Wohl des Kindes und umfasst alle Aspekte, die für eine gesunde und positive Entwicklung notwendig sind. Das Kindeswohl ist gemäß Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention der Maßstab für alle Entscheidungen, die das Leben und die Entwicklung
von Kindern betreffen.
Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das Wohl eines Kindes ernsthaft gefährdet ist. Dies kann durch verschiedene Faktoren geschehen, wie z. B. Misshandlung, Vernachlässigung oder psychische Belastungen. § 8a SGB VIII legt fest, dass Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe verpflichtet sind, Anzeichen einer Kindeswohlgefährdung zu erkennen und zu handeln. Hierbei sind sie angehalten, eine Gefährdungseinschätzung
vorzunehmen und gegebenenfalls Schutzmaßnahmen einzuleiten. Ergänzende Maßnahmen für Berufsgeheimnisträger* innen und andere Personen, die beruflich mit Kindern und Jugendlichen Kontakt haben, finden sich in § 4 KKG und § 8b SGB VIII.
Kinderschutz umfasst alle Maßnahmen, die darauf abzielen, Kinder vor Gefahren für ihr Wohl zu schützen. Dies geschieht sowohl präventiv als auch reaktiv. Der kinderrechtebasierte Kinderschutz ist ein Ansatz, der die Rechte von Kindern in den Mittelpunkt aller Schutzmaßnahmen
stellt. Er basiert auf den Prinzipien der UNKinderrechtskonvention und zielt darauf ab, die Selbstbestimmung und das Wohl von Kindern zu fördern.
Kinderrechtebasierter Kinderschutz beinhaltet, Kinder als aktive Akteur*innen in ihrem eigenen Schutzprozess zu betrachten. Fachkräfte sind angehalten, die Meinungen und Wünsche der Kinder ernst zu nehmen und sie in Entscheidungen, die ihr Leben betreffen, einzubeziehen.
Der kinderrechtebasierte Kinderschutz fördert auch die Prävention von Gefährdungen und die Schaffung eines sicheren Umfelds, in dem Kinder sich entwickeln und entfalten können.


