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Recht auf Gleichberechtigung (c) DKSB/Susanne Tessa Müller
Recht auf Bildung (c) DKSB/Susanne Tessa Müller
Recht auf Spiel und Freizeit (c) DKSB/Susanne Tessa Müller

Kinderrechte

Am 20.11. ist Internationaler Tag der Kinderrechte, der Tag, an dem 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet wurde.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Seit vielen Jahren setzt sich der Kinderschutzbund für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Die UN-Kinderechtkonvention gilt in Deutschland seit 1992 – Kinderrechte werden aber nach wie vor noch nicht in ausreichendem Maße in der gelebten Praxis umgesetzt oder ernstgenommen. https://kinderschutzbund.de/kinderrechte/

Kinder sollen gesund leben können

Kinder dürfen ihre Meinung sagen

Kinder sollen sich informieren und mitbestimmen

Kinder sollen genug Freizeit haben

Kinder dürfen mit ihren Eltern aufwachsen

Eltern müssen sich um ihre Kinder kümmern

Kinder sollen zur Schule gehen und eine Ausbildung machen dürfen

Kinder müssen beschützt werden und ohne Gewalt aufwachsen

Jedes Kind soll genug zum Leben haben

Kinder müssen im Krieg und auf der Flucht geschützt werden

Kindern mit Behinderung muss besonders geholfen werden

Kinder müssen beschützt werden und ohne Gewalt aufwachsen

Kinderabeit ist verboten

Kinder haben die gleichen Rechte

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