Am 20.11. ist Internationaler Tag der Kinderrechte, der Tag, an dem 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet wurde.
Kinderrechte ins Grundgesetz
Seit vielen Jahren setzt sich der Kinderschutzbund für die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ein. Die UN-Kinderechtkonvention gilt in Deutschland seit 1992 – Kinderrechte werden aber nach wie vor noch nicht in ausreichendem Maße in der gelebten Praxis umgesetzt oder ernstgenommen. https://kinderschutzbund.de/kinderrechte/
Kinder sollen gesund leben können
Kinder dürfen ihre Meinung sagen
Kinder sollen sich informieren und mitbestimmen
Kinder sollen genug Freizeit haben
Kinder dürfen mit ihren Eltern aufwachsen
Eltern müssen sich um ihre Kinder kümmern
Kinder sollen zur Schule gehen und eine Ausbildung machen dürfen
Kinder müssen beschützt werden und ohne Gewalt aufwachsen
Jedes Kind soll genug zum Leben haben
Kinder müssen im Krieg und auf der Flucht geschützt werden
Kindern mit Behinderung muss besonders geholfen werden
Kinder müssen beschützt werden und ohne Gewalt aufwachsen
Kinderabeit ist verboten
Kinder haben die gleichen Rechte
Kontakt
Adresse
Der Kinderschutzbund Bonn e.V. Eifelstraße 7 53119 Bonn