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Recht auf Gleichberechtigung (c) DKSB/Susanne Tessa Müller
Recht auf Bildung (c) DKSB/Susanne Tessa Müller
Recht auf Spiel und Freizeit (c) DKSB/Susanne Tessa Müller

Kinderrechte

Der 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte – der Tag, an dem 1989 die UN-Kinderrechtskonvention verabschiedet wurde. Nach zehnjähriger gemeinsamer Arbeit verabschiedeten die UN-Vertreterinnen und -Vertreter an diesem Tag die Kinderrechtskonvention. Die Kinderrechtskonvention sichert grundlegende Rechte wie das Recht auf Bildung und den Schutz vor Gewalt. Dieses universelle Regelwerk gilt für jedes Kind, unabhängig von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Geschlecht. Ob Mädchen oder Junge, ob in der Stadt oder auf dem Land – alle Kinder haben das gleiche Anrecht auf Schutz und Fürsorge.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Die UN-Kinderechtkonvention gilt in Deutschland seit 1992 – Kinderrechte werden aber nach wie vor noch nicht in ausreichendem Maße in der gelebten Praxis umgesetzt oder ernstgenommen. Seit vielen Jahren setzt sich daher der Kinderschutzbund für die vollständige Umsetzung und ihre Aufnahme ins Grundgesetz ein. Mehr

Die Rechte des Kindes

Wie kann ich Kindern die Kinderrechte näher bringen? Hier hilft ein Blick in die Kinderrechte-Broschüren! Die Broschüren gibt es für die Altersgruppen 5-8 Jahre, 9-12 Jahre und 13-18 Jahre.

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